Die magistrale Rezeptur

Die magistrale RezepturIndividuelle Anfertigung

Die Rezeptur ist die Zusammensetzung einer Zubereitung, die in der Apotheke auf ärztliche Verordnung angefertigt wird. Dieses individuell hergestellte Arzneimittel geht auf die persönlichen Bedürfnisse der Patienten ein. Am häufigsten werden „maßgeschneiderte“ magistrale Rezepturen bei Hautkrankheiten eingesetzt.

Trotz der großen Anzahl industriell produzierter Arzneimittel spielt die rezepturgemäße  Herstellung in der Apotheke nach wie vor eine wichtige Rolle. Das Bestreben nach einer individuellen Behandlung, insbesondere in der Dermatologie, hat einen unverändert hohen Stellenwert. Jede magistrale Rezeptur ist in ihrer Zusammensetzung einzigartig.

Bei der Bereitung von Rezepturen in der Apotheke gibt es vieles zu beachten. Eine Einzelherstellung im Bedarfsfall ist ein, im Gegensatz zum Fertigarzneimittel, nicht im voraus gefertigtes Produkt und die Apotheker tragen dabei ein hohes Maß an Verantwortung. Die magistrale Rezeptur erfordert Sachkenntnis, Gewissenhaftigkeit, Urteilsvermögen und ist mit großer Sorgfalt auszuführen. Es gibt bestimmte Grundregeln für die Herstellung, welche die Sicherung der Qualität gewährleisten. In Apotheken erzeugte Individualrezepturen sind nach wie vor unersetzbar.

Zuletzt aktualisiert: 7. Februar 2017




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